Allgemeine Geschäfstbedingungen


1.Allgemeines
Eine Übertragung der Rechte und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.

2.Geltungsbereich
Allen Lieferungen, Leistungen sowie Angeboten liegen ausschließlich diese AGB zugrunde. AGB unserer Kunden wird in diesem Zusammenhang ausdrücklich widersprochen und haben keine Gültigkeit. Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden zu diesen AGB bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Firma Rescuewell Inhaber Hans- Adam Wellenreuther.

3.Angebot und Vertragsabschluß
Angebote bzw. Bestellungen unserer Kunden werden durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der bestellten Sache von uns angenommen. Der Kunde ist vor Vertragsabschluß 14 Tage an sein Angebot/seine Bestellung gebunden. Die Frist beginnt mit dem Eingang der Bestellung. Angaben in Katalogen, Prospekten, Preislisten, Anzeigen, Internetseiten und anderen Veröffentlichungen der Firma Rescuewell Inhaber Hans- Adam Wellenreuther sind unverbindlich, wenn sie nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart werden.

4.Liefergegenstand und Teilleistungen
Wird die technische Funktion des Liefergegenstandes nicht beeinträchtigt und ist es dem Kunden zumutbar, behalten wir uns technische Änderungen des Liefergegenstandes vor. Ebenso sind wir zu Teilleistungen berechtigt, sofern es dem Kunden zumutbar ist.

5.Preise und Zahlungsbedingungen
Unsere Preise gelten ab Werk inklusive der in der Bundesrepublik Deutschland gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, jedoch ohne Versicherungs-, Verpackungs- und Versand- bzw. Transportkosten. Wird vereinbart, daß die Leistung innerhalb von vier Monaten erbracht werden soll, so sind wir innerhalb dieser Frist an die vereinbarten Preise gebunden. Bei Gründen, die wir nicht zu vertreten haben und die sich aus einer Erhöhung unserer Einkaufspreise, Herstellungs- oder Transportkosten ergeben, sind wir zu einer angemessenen Anpassung berechtigt. Beträgt die Preiserhöhung über vier Prozent, kann der Kunde innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Eingang der Benachrichtigung über die Preiserhöhung durch schriftliche Erklärung gegenüber uns vom Vertrag zurücktreten. Ein Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur dann zu, wenn seine Ansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten und von uns anerkannt sind.

6.Verzug, Schadenersatz, Unmöglichkeit, Selbstbelieferungsvorbehalt
Stellt der Kunde von ihm zu beschaffende Leistungen nicht rechtzeitig zur Verfügung oder übermittelt er eine notwendige Information nicht rechtzeitig, so verlängert sich die vereinbarte Lieferzeit entsprechend. Bei auf leichter Fahrlässigkeit beruhendem Verzug sind wir im Rahmen der gesetzlichen Regelungen zur Nacherfüllung verpflichtet. In diesem Fall sind Schadensersatzansprüche auf den dreifachen Wert der Lieferung/Leistung beschränkt. Verzögert sich der Liefertermin trotz sorgfältiger Auswahl und Abschluß angemessener Verträge durch unseren Zulieferanten, so verlängert sich die vereinbarte Lieferzeit entsprechend. Im Falle der Unmöglichkeit der Lieferung durch unseren Zulieferanten sind wir berechtigt, innerhalb von 3 Tagen nach Bestellung vom Vertrag zurückzutreten. Im Verzugsfall haben wir die Wahl, Verzugszinsen in Höhe der uns berechneten Bankkreditzinsen oder in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatzes als Schadensersatz zu berechnen. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Kunden niedrigere Zinsen zu zahlen, sofern er eine geringere Belastung nachweist.

7.Gefahrübergang
Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an einen anderen Ort als den vereinbarten Erfüllungsort geschickt, so geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur, Frachtführer, Versandbeauftragten oder Abholer auf den Kunden über. Dies gilt auch, wenn wir die Frachtkosten übernehmen und/oder den Versand selber übernehmen. Ist die Ware versandbereit und/oder verzögert sich die Versendung der Ware aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit Zugang der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Transportschäden müssen dem Versender innerhalb von 24 Stunden nach Ablieferung beim Kunden angezeigt werden.

8.Schadenersatz wegen Nichterfüllung
Stehen uns wegen Nichtabnahme durch den Kunden Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung zu, so können wir 30% der Auftragssumme vom Kunden als Schadenersatz verlangen. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Kunden, einen geringeren Schaden nachzuweisen.

9.Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zur vollständigen Bezahlung einschließlich etwaiger Nebenforderungen vor. Bei Kaufleuten behalten wir uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dieser Geschäftsbeziehung einschließlich etwaiger Nebenforderungen. Eine Weiterveräußerung an Dritte vor vollständiger Bezahlung ist dem Käufer nicht gestattet, außer es gehört zu dem gewöhnlichen Geschäftsbetrieb des Kunden, an Dritte weiterzuveräußern. Im Falle der erlaubten oder unerlaubten Weiterveräußerung an Dritte tritt uns der Kunde bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Fakturabetrages (inkl. MwSt.) ab, die ihm aus der Veräußerung gegen seine Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen und zwar unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiterveräußert worden ist. Im Fall berechtigter Weiterveräußerung bleibt der Kunde zum Forderungseinzug ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Im Fall der berechtigten Weiterveräußerung verpflichten wir uns, nicht selbst einzuziehen, wenn der Kunde nicht im Zahlungsverzug ist und seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter in den Liefergegenstand hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und uns alle zu einer Intervention notwendigen Unterlagen zuzuleiten. Bei der Verwertung der Vorbehaltsware und der abgetretenen Forderung gilt folgendes: Ist der Kunde privater Endverbraucher und nicht gewerblicher Unternehmer, so gelten die Vorschriften des Verbraucherschutzgesetzes. Ist er im Handelsregister eingetragen, so können wir über die Vorbehaltsware nach bestem Ermessen frei verfügen. Der erzielte Erlös der Verwertung abzüglich entstandener Kosten und Zinsen wird auf den ausstehenden Kaufpreis angerechnet. Uns abgetretene Forderungen können wir direkt bei Dritten einziehen. Hierbei erfolgt wiederum ein Abzug der uns entstandenen Kosten und Zinsen der fälligen Forderung.
                                
10.Gewährleistung
Offensichtliche Mängel der Sache sind innerhalb von 3 Tagen nach Lieferung anzuzeigen. Gewährleistungsansprüche wegen eines Sachmangels verjähren nach einem Zeitraum von 24 Monaten nach Lieferung des Liefergegenstandes. Nach Ablauf dieser Frist kann uns der Kunde nur in Anspruch nehmen, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen haben. Für Kaufleute gelten die §§ 377 ff. HGB entsprechend. Handelt es sich um gebrauchte Gegenstände oder um Gegenstände, bei denen Teile des ursprünglichen Liefergegenstandes fehlen und wurde der Kunde ausdrücklich auf diesen Mangel hingewiesen, so kann der Kunde keine Ansprüche aus diesem Mangel geltend machen. Ist der Liefergegenstand zu der Zeit, zu der die Gefahr auf den Käufer übergeht, mit einem Fehler behaftet oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, so sind wir zur Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache berechtigt. Sofern es dem Käufer zumutbar ist, sind wir zur zweimaligen Nachbesserung ein und desselben Mangels berechtigt. Stellt uns der Käufer eine angemessene Nachfrist zur Beseitigung vorhandener Mängel und schlägt diese Beseitigung zweimalig fehl, so hat der Käufer einen Anspruch auf Rücktritt vom Kaufvertrages oder angemessener Minderung des vereinbarten Kaufpreises. Keine Gewährleistungsansprüche des Kunden bestehen dann, wenn: Mängel durch unsachgemäße Behandlung oder Überbeanspruchung durch den Käufer oder Dritte an dem Gerät auftreten. der Liefergegenstand auf Vorgaben des Kunden erstellt wurde und der Mangel auf diese Vorgaben zurückzuführen ist. Von der Gewährleistung sind auch die Waren ausgeschlossen, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen oder mit einem Haltbarkeitsdatum versehen sind, welches abgelaufen ist. Im Fall einer Rücknahme des Liefergegenstandes ist dieser vollständig, insbesondere mit dem gesamten Zubehör und der Originalverpackung sowie der Originalrechnung zurückzugeben. Ansonsten erfolgt eine angemessene Aufrechnung auf den Kaufpreis. Die Anzeige eines Mangels ist nur unter Vorlage der Originalrechnung sowie der vollständigen Originalverpackung und des gesamten Lieferumfanges möglich.

11.Herstellergarantie
Wird vom Hersteller für den Liefergegenstand eine freiwillige Garantie gegenüber dem Kunden gewährt, richten sich Art und Umfang der Garantieleistungen ausschließlich nach dem Inhalt der Herstellergarantie. Aus dieser Garantie kann ausschließlich der Hersteller in Anspruch genommen werden. Die unter Punkt 10 beschriebene Gewährleistung bleibt hiervon unberührt.

12.Sonstige Schadensersatzansprüche
Eine weitergehende Haftung über unmittelbar im Liefergegenstand entstandene Schäden hinaus ist, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für die Integration der Liefergegenstände in andere technische Anlagen. Hierzu zählen ebenfalls Schäden, die durch unsachgemäßen oder grob fahrlässigen Umgang mit dem Liefergegenstand entstanden sind. Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, wegen Verschuldens bei Vertragsschluß ( culpa in contrahendo ), wegen mündlicher Zusagen unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter und Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen oder aus unerlaubter Handlung sind gegenüber uns und unseren Erfüllungs-und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Der vorstehende Haftungsausschluß gilt nicht in Fällen, in denen es sich um eine schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten / wesentlicher vorvertraglicher Pflichten handelt.

13.Warenrücksendungen/ Fernabsatzgesetz
Entsprechend dem Fernabsatzgesetz räumen wir unseren Kunden ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB ein. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Tage des Eingangs der Ware beim Empfänger bzw. bei Teillieferung mit dem Eingang der ersten Lieferung beim Empfänger. Der Widerruf bedarf keiner Begründung, zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an die Adresse des Verkäufers bzw. die Rücksendung der Ware an die Adresse des Verkäufers. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen: zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt wurden zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind. Im Falle der Rückgabe von Produkten, die nach Kundenwünschen verändert wurden, sind wir berechtigt, eine Nutzungsentschädigung sowie eine Remarketing-Pauschale für die Wiederherstellung des Originalzustandes zu berechnen. Das Rückgaberecht gilt ferner nur bei Rücksendung der Waren im Originalzustand ohne Gebrauchsspuren, in Originalverpackung und Beilage der Originalrechnung. Bei Bestellungen bis 40 Euro kann es dem Käufer zugemutet werden, die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen.

15. Datenschutz
Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, daß seine personenbezogenen Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes zur Erfüllung des Vertrages gespeichert und weiterverarbeitet werden.

16. Verletzung von Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten Dritter
Wird der Kunde wegen Verletzung von Rechten Dritter oder auf Unterlassung der Weiterbenutzung des Liefergegenstandes in Anspruch genommen, so hat er uns unverzüglich darüber zu informieren. Ist der Liefergegenstand mit Rechten Dritter, die gegen den Kunden geltend gemacht werden können, behaftet (Rechtsmangel), so sind wir berechtigt, den Rechtsmangel innerhalb angemessener Frist durch entsprechende Änderung oder Ersatzlieferung zu beseitigen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Hierdurch entstehende Kosten tragen wir. Anderenfalls ist der Kunde berechtigt, die gesetzlichen Gewährleistungsrechte geltend zu machen. Sind wir zur Beseitigung des Rechtsmangels nicht in der Lage, sind Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen Nichterfüllung nach Maßgabe von Punkt 6 begrenzt. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Bestellers auf Rücktritt vom Vertrag und die Geltendmachung der entstandenen Aufwendungen, die dem Besteller durch die Rechtsverfolgung Dritter entstanden sind.

17. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Auf diesen Vertrag und die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des UN-Kaufrechts ( CISG ) Anwendung. Als Erfüllungsort ist bei Versand 74915 Waibstadt vereinbart. Bei Abholung der Ware in einer der Filialen ist als Erfüllungsort die betroffene Filiale vereinbart. Gegenüber Vollkaufleuten ist für alle aus der Geschäftsverbindung herrührenden Ansprüche als Gerichtsstand Amtsgericht Heidelberg oder Mannheim vereinbart.

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